Die gesetzlichen Krankenkassen bestimmen seit Januar 2015 die Beitragshöhe selbst: Reicht der gestzliche
Sockelbeitrag von 14,6% nicht aus, müssen von den Versicherten prozentuale Zusatzbeiträge eingezogen
werden. Im Durchschnitt liegt dieser Zusatzbeitrag aktuell bei 0,9%. Krankenkassen können diesen Zusatzbeitrag
je nach Finanzlage senken oder erhöhen.
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