Was können Sie tun ?
Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
können Ihre Kasse frei wählen. Das heisst, der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist
möglich. Wechseln kann jeder, der mindestens seit 12 Monaten Mitglied seiner Krankenkasse ist
(
ordentliche Kündigung).
In verschiedenen Fällen gibt es aber auch ein
Sonderkündigungsrecht:
- wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt
- wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt
- wenn Ihre Krankenkasse eine ausgezahlte Prämie kürzt
- wenn Ihre Krankenkasse fusioniert und es ergibt sich daraus für Sie eine Beitragserhöhung (Prämienwegfall bzw. Einführung/Erhöhung Zusatzbeitrag)
Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Beitrags-Erhöhung oder der Einführung
des Zusatzbeitrages muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen.
Sowohl bei einer ordentlichen Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts
beträgt die
Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.